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   AG Kassel, 04.08.1988 - 100 OWi 614 Js 174144/87   

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AG Kassel, 04.08.1988 - 100 OWi 614 Js 174144/87 (https://dejure.org/1988,8060)
AG Kassel, Entscheidung vom 04.08.1988 - 100 OWi 614 Js 174144/87 (https://dejure.org/1988,8060)
AG Kassel, Entscheidung vom 04. August 1988 - 100 OWi 614 Js 174144/87 (https://dejure.org/1988,8060)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 275 (Ls.)
  • NStZ 1989, 79
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 172/00

    Rechtsberatung unter Ehegatten

    Teils wird die Zulässigkeit einer Rechtsbesorgung für den Ehegatten oder einen nahen Verwandten davon abhängig gemacht, daß - über das familienrechtliche Verhältnis hinaus - besondere Umstände, z.B. aus der Lebens- und Haushaltsgemeinschaft und der gegenseitigen Fürsorgepflicht oder aus einer wirtschaftlichen Interessenverflechtung, vorliegen (BayObLG NJW 1969, 1452, 1453) oder aufgrund enger familiärer Beziehungen ein eigenes Interesse des Familienmitglieds an der Erledigung der Angelegenheit besteht (OLG Karlsruhe AnwBl. 1979, 487; OLG Köln NStE Nr. 2 zu Art. 1 § 1 RBerG; OLG Oldenburg NJW 1992, 2438; Altenhoff/Busch/Chemnitz, RBerG, 10. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 85; Henssler/Prütting/Weth, BRAO, Art. 1 § 1 RBerG Rn. 11; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 33; ähnlich Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Art. 1 § 1 RBerG Rn. 55), teils wendet man § 6 Nr. 2 StBerG entsprechend an und läßt bei allen Angehörigen im Sinne des § 15 AO - hierzu gehören auch Ehegatten (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 AO) - eine unentgeltliche Ausführung genügen (AG Kassel NStZ 1989, 79, 80 mit ablehnender Anmerkung Wasmuth NStZ 1989, 275; Rennen/Caliebe, aaO; einschränkend Senge aaO Rn. 11).
  • LG Bamberg, 15.07.2022 - 41 O 71/21

    Ansprüche von Fitnessstudiomitgliedern auf Beitragsrückerstattung infolge

    Fremd sind solche Angelegenheiten, die nicht die eigene Rechtsposition des Besorgenden betreffen (Wasmuth NStZ 1989, 275) und daher an sich der Sorge eines anderen obliegen.
  • LG Bamberg, 31.03.2023 - 44 O 145/21

    Erstattungsansprüche von Fitnessstudiomitgliedern wegen pandemiebedingter

    Fremd sind solche Angelegenheiten, die nicht die eigene Rechtsposition des Besorgenden betreffen (Wasmuth NStZ 1989, 275) und daher an sich der Sorge eines anderen obliegen.
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